Eine im Ausland gültig geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt, das steht so in Artikel 45 des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG). Damit es danach keine Überraschungen gibt, braucht ihr je nach Land ein Ehefähigkeitszeugnis aus der Schweiz, eine Namenserklärung vor der Trauung und nach der Rückkehr die Meldung an die Schweizer Vertretung. Rund jedes fünfte Paar, das in Wedplan plant, will im Ausland heiraten. Hier steht, in welcher Reihenfolge ihr was erledigt, was es kostet und wie sich beliebte Länder unterscheiden.
Eine amtliche Zahl dazu gibt es nicht. Das Bundesamt für Statistik hält selbst fest, dass Heiraten von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die im Ausland stattfinden, nur unvollständig erfasst werden. Einen Anhaltspunkt liefert der Planungsfragebogen in Wedplan: Von 438 Paaren, die angegeben haben, wo sie heiraten möchten, wählten 92 ausschliesslich das Ausland (21 Prozent). Weitere 22 Paare ziehen das Ausland neben einer Region in der Schweiz in Betracht, zusammen sind es 26 Prozent.
Interessant ist, wie diese Hochzeiten aussehen. Es sind keine Hochzeiten zu zweit: Die erfassten Gästelisten sind mit im Median 63 Personen ähnlich gross wie bei Hochzeiten in der Schweiz (58). Das Budget liegt dagegen höher.
Das höhere Budget erklärt sich vor allem durch Reise, Unterkunft und eine Location, die oft mehrere Tage gebucht wird. Wie sich Hochzeitsbudgets allgemein verteilen, zeigt unsere Auswertung von 318 Budgets.
Grundsätzlich ja, und zwar ab dem Tag der Trauung. Die Eintragung in der Schweiz ist keine Voraussetzung: Laut dem Merkblatt des Eidgenössischen Amts für das Zivilstandswesen ist eine im Ausland geschlossene Ehe für den schweizerischen Rechtsbereich gültig, unabhängig davon, ob sie gemeldet wurde. Für die Trauung selbst gilt das Recht am Ort der Eheschliessung. Wie die Zeremonie abläuft, wer sie durchführt und welche Unterlagen nötig sind, entscheidet also das Land, in dem ihr heiratet.
Nicht anerkannt wird eine Ehe in drei Fällen:
Gleichgeschlechtliche Paare: Seit dem 1. Juli 2022 werden im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen als Ehen anerkannt und eingetragen. Wer vorher im Ausland geheiratet hat, ist in der Schweiz als eingetragene Partnerschaft registriert und kann die Aktualisierung bei der Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Heimatkantons beantragen. Achtet bei der Wahl des Landes darauf, ob dort eine Ehe oder nur eine eingetragene Partnerschaft möglich ist, etwa in Italien und Zypern.
Verbindlich Auskunft gibt nur die Behörde am Ort der Trauung. Fragt nach Dokumenten, Fristen, Gebühren, Sprache der Zeremonie und ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird. Die Seiten der Schweizer Vertretungen auf eda.admin.ch fassen das Wichtigste pro Land zusammen.
Beide Verlobten stellen das Gesuch persönlich beim Zivilstandsamt am Wohnort, ohne Wohnsitz in der Schweiz am Heimatort (Art. 75 ZStV). Das Verfahren entspricht der Vorbereitung einer Trauung in der Schweiz und dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen. Das Zeugnis ist in der Praxis sechs Monate gültig, beantragt es also nicht zu früh.
Wer einen gemeinsamen Familiennamen tragen will, muss das vor der Trauung erklären. Im Vorbereitungsverfahren ist das ohne Zusatzkosten möglich. Mehr dazu weiter unten.
Lasst euch eine Heiratsurkunde ausstellen, in Ländern ausserhalb des CIEC-Abkommens möglichst mit Apostille. Fragt nach dem internationalen Formular, das spart Übersetzungen.
Schweizer Staatsangehörige sind verpflichtet, eine Heirat im Ausland zu melden (Art. 39 ZStV). Die Vertretung übersetzt, beglaubigt und übermittelt die Dokumente gebührenfrei an die Aufsichtsbehörde des Heimatkantons, die die Eintragung verfügt. Das dauert einige Wochen.
Wählt Land und Datum, der Rechner zählt rückwärts. Die Fristen beruhen auf den Angaben der Behörden, die unten bei den Quellen verlinkt sind. Plant bei jedem Schritt etwas Puffer ein.
Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass nach Schweizer Recht nichts gegen eure Heirat spricht. Viele Länder verlangen es, manche nicht (zum Beispiel Nevada). Ausgestellt wird es auf Gesuch beider Verlobten. Beide müssen persönlich vorsprechen, eine schriftliche Abwicklung gibt es nur, wenn das Erscheinen offensichtlich unzumutbar ist. Mitbringen müsst ihr eine aktuelle Wohnsitzbestätigung im Original und Pass oder Identitätskarte; ausländische Verlobte zusätzlich Geburtsurkunde, Nachweis des Zivilstands und Wohnsitzbestätigung. Die Dokumente dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
| Gebühr nach ZStGV | Betrag |
|---|---|
| Prüfung des Gesuchs, beide erscheinen gemeinsam beim selben Amt | CHF 150 |
| Prüfung, eine Erklärung wird bei einem anderen Amt abgegeben | CHF 125 |
| Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses | CHF 30 |
| Namenserklärung im Vorbereitungsverfahren | inbegriffen |
| Namenserklärung separat | CHF 75 gemeinsam |
Für Italien, Portugal, Spanien und weitere Länder gilt das Münchner CIEC-Übereinkommen von 1980: Das Schweizer Zeugnis ersetzt dort die lokale Unbedenklichkeitsbescheinigung, in Italien den "nulla osta", und braucht keine Beglaubigung.
Hier passiert der häufigste Fehler. Nach Schweizer Recht behält jede Person bei der Heirat ihren Namen (Art. 160 ZGB). Wer einen gemeinsamen Familiennamen will, muss das ausdrücklich erklären, und bei einer Heirat im Ausland vor der Trauung. Die Erklärung gebt ihr bei der Schweizer Vertretung oder beim Zivilstandsamt des Heimat- oder Wohnortes ab (Art. 12 Abs. 2 ZStV), am einfachsten zusammen mit dem Gesuch um das Ehefähigkeitszeugnis.
Verpasst ihr das, behält jede Person ihren bisherigen Namen, und ein gemeinsamer Name ist nur noch über ein Namensänderungsgesuch möglich. Eine nachträgliche Erklärung lässt das Merkblatt des Bundes nur ausnahmsweise zu: wenn das Paar im Ausland wohnt, die Ehe höchstens sechs Monate zurückliegt und die Erklärung zusammen mit den Heiratsdokumenten abgegeben wird. Für Paare mit Wohnsitz in der Schweiz gilt diese Ausnahme nicht.
Die Tabelle fasst zusammen, was die Behörden der jeweiligen Länder veröffentlichen. Gebühren werden teils von Gemeinden festgelegt und ändern sich, prüft sie vor der Buchung.
| Land | Voraussetzungen | Fristen und Gebühren | Gleichgeschlechtlich |
|---|---|---|---|
| Italien | Schweizer Ehefähigkeitszeugnis ersetzt den nulla osta. Ohne Wohnsitz in Italien keine Aufgebotsveröffentlichung, aber eine Erklärung mindestens 3 Tage vor der Trauung. Dolmetscher selbst organisieren. | Dokumente oft 2 Wochen vorher bei der Gemeinde. Gebühren je nach Gemeinde. | nur eingetragene Partnerschaft (unione civile) |
| Dänemark | Bescheinigung der Familieretshuset, ausdrücklich auch für Schweizer Staatsangehörige. Beide mindestens 18 und ledig. Übersetzungen in Dänisch, Englisch oder Deutsch. | Bescheinigung meist in 5 Arbeitstagen, 4 Monate gültig, DKK 2'100. | Ehe möglich |
| Griechenland | Ehefähigkeitszeugnis, Geburtsurkunden mit griechischer Übersetzung und Apostille, zwei Trauzeugen. Zeremonie auf Griechisch. | Griechische Ämter verlangen auf Schweizer Dokumenten meist eine Apostille. | Ehe möglich seit 2024 |
| Portugal | Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis, nicht älter als 6 Monate. Kein Wohnsitz verlangt. | EUR 120 im Standesamt, EUR 200 ausserhalb oder am Wochenende. Nach Bewilligung 6 Monate Zeit zum Heiraten. | Ehe möglich |
| Zypern | Persönliche Anmeldung nach Ankunft bei einer Gemeinde. Pässe, Geburtsurkunden, Ledigkeitsnachweis. | Trauung frühestens 15 Tage nach Anmeldung (EUR 128.15), Express 2 bis 3 Arbeitstage (EUR 281.90). | nur eingetragene Partnerschaft |
| Mauritius | Antrag beim Civil Status Office in Port Louis, Geburtsurkunden in Englisch oder Französisch, nicht älter als 3 Monate. | Antrag mindestens 1 Monat vorher. Im Amt kostenlos, im Hotel Rs 5'000. | nicht möglich |
| USA, Las Vegas | Beide persönlich mit Pass beim County Clerk, mindestens 18. Kein Ehefähigkeitszeugnis. | Lizenz USD 102, keine Wartefrist. Apostille vom Nevada Secretary of State, etwa 4 bis 6 Wochen. | Ehe möglich |
| Spanien | Standesamtliche Trauung nur, wenn mindestens eine Person in Spanien gemeldet ist. Für Touristen nicht möglich. | Nur symbolische Zeremonie. | Ehe möglich (mit Wohnsitz) |
Viele Paare trennen das Rechtliche vom Fest. Sie heiraten standesamtlich in der Schweiz, oft im kleinen Kreis, und feiern danach mit einer freien Trauung am Meer oder in der Toskana. Eine freie Trauung hat keine rechtliche Wirkung, also gibt es auch nichts anzuerkennen oder einzutragen: kein Ehefähigkeitszeugnis, keine Übersetzungen, keine Apostille, keine Frage nach der Namenserklärung im Ausland.
Die Ziviltrauung in der Schweiz kostet nach Gebührenverordnung CHF 150 für das Vorbereitungsverfahren und CHF 75 für die Trauung, dazu je nach Ort Zuschläge, etwa für einen Termin ausserhalb der Bürozeiten. Wie das Ehevorbereitungsverfahren abläuft, steht im Ratgeber zur Ziviltrauung in der Schweiz. Einziger Nachteil: Das rechtliche Hochzeitsdatum ist ein anderes als das gefeierte.
Steuern. Ehepaare werden für die ganze Steuerperiode, in der sie geheiratet haben, gemeinsam veranlagt (Art. 42 Abs. 1 DBG). Eine Heirat im Dezember zählt also für das ganze Jahr. Das gilt unabhängig davon, wo ihr geheiratet habt.
Güterrecht. Wohnen beide in der Schweiz, gilt ohne anderslautende Vereinbarung Schweizer Recht und damit die Errungenschaftsbeteiligung. Schriftlich könnt ihr stattdessen unter anderem das Recht des Ortes der Eheschliessung wählen (Art. 52 IPRG). Das lohnt sich nur in Ausnahmefällen, lasst euch dafür beraten.
Kein Ersatz für eine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber fasst die Rechtslage und die Angaben der Behörden vom Oktober 2026 zusammen. Verbindlich sind die Auskünfte der Behörde am Trauungsort und eures Zivilstandsamts. Bei binationalen Paaren, Wohnsitz im Ausland oder früheren Ehen klärt die Details direkt dort.
Ja. Eine im Ausland gültig geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt (Art. 45 Abs. 1 IPRG). Ausnahmen gelten, wenn die Heirat ins Ausland verlegt wurde, um Schweizer Vorschriften über die Eheungültigkeit offensichtlich zu umgehen, bei Minderjährigen und bei Scheinehen. Die Ehe gilt ab dem Tag der Trauung, auch wenn sie noch nicht in der Schweiz eingetragen ist.
Schweizerinnen und Schweizer müssen eine Heirat im Ausland der zuständigen Schweizer Vertretung melden (Art. 39 ZStV). Die Vertretung übersetzt und beglaubigt die Heiratsurkunde und übermittelt sie gebührenfrei an die Aufsichtsbehörde des Heimatkantons, die die Eintragung verfügt. Ausnahmsweise ist die Meldung direkt bei der kantonalen Aufsichtsbehörde möglich, dann gebührenpflichtig.
Nach der Gebührenverordnung im Zivilstandswesen kostet die Prüfung des Gesuchs CHF 150, wenn beide Verlobten gemeinsam beim selben Amt erscheinen, und das Zeugnis selbst CHF 30. Zusammen also rund CHF 180, dazu Kosten für Dokumente. Die Ausstellung dauert gemäss EDA in der Regel 6 bis 8 Wochen.
Vor der Trauung, bei der Schweizer Vertretung oder beim Zivilstandsamt des Heimat- oder Wohnortes. Sonst behält jede Person ihren bisherigen Namen. Eine nachträgliche Erklärung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn das Paar im Ausland wohnt, die Ehe höchstens sechs Monate zurückliegt und die Erklärung zusammen mit den Heiratsdokumenten abgegeben wird.
Vergleichsweise einfach sind Dänemark (Bescheinigung meist in rund 5 Arbeitstagen), Zypern (Trauung frühestens 15 Tage nach Anmeldung, Expressverfahren 2 bis 3 Tage) und Las Vegas (Lizenz ohne Wartefrist für rund USD 102). In Spanien ist eine standesamtliche Trauung für Touristen nicht möglich, dort bleibt nur eine symbolische Zeremonie.
Nein, eine freie oder symbolische Trauung hat keine rechtliche Wirkung. Viele Paare heiraten deshalb zuerst standesamtlich in der Schweiz und feiern danach mit einer freien Trauung im Ausland. So entfallen Ehefähigkeitszeugnis, Übersetzungen und Eintragung.
Rechtsstand und Behördenangaben vom 05.10.2026, Gesetzestexte in der Fassung vom 01.01.2026. Verbindlich sind die Auskünfte der Behörde am Trauungsort und eures Zivilstandsamts.
Daten zu Paaren in Wedplan: anonymisierte Aggregate aus dem Planungsfragebogen, Stand 15.09.2026, ohne interne Testkonten, nur Gruppen ab zehn Paaren.
In Wedplan plant ihr mehrere Anlässe nebeneinander, etwa die Ziviltrauung in der Schweiz und das Fest im Ausland, jeweils mit eigener Gästeliste, eigenem Budget und eigenen Fristen.
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