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Ziviltrauung Schweiz: Komplett-Guide zum Ehevorbereitungsverfahren

Aktualisiert: Mai 2026 · 14 Min. Lesezeit · Quellen: ch.ch, Bundesamt für Justiz, kantonale Zivilstandsämter

In der Schweiz ist die Ziviltrauung der einzige rechtsverbindliche Akt einer Eheschliessung — eine kirchliche oder freie Trauung allein hat keine juristische Wirkung. Bevor ihr heiraten könnt, müsst ihr das sogenannte Ehevorbereitungsverfahren durchlaufen. Dieser Guide erklärt jeden Schritt: welche Dokumente ihr braucht, welche Fristen das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) vorgibt, was Ziviltrauungen in welchem Kanton kosten und welche Besonderheiten für binationale Paare gelten.

Rechtsgrundlage: Die Ehe in der Schweiz ist in Art. 90–103 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) geregelt. Das Vorverfahren beruht auf Art. 98 ff. ZGB, die Fristen auf Art. 100 ZGB, die Namensführung auf Art. 160 ZGB.[3]
Voraussetzungen

1. Wer darf in der Schweiz heiraten?

Bevor das Vorverfahren überhaupt starten kann, müssen beide Verlobte die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:[1][4]

Seit dem 1. Juli 2022 steht die Zivilehe in der Schweiz allen Paaren offen — also auch gleichgeschlechtlichen Paaren.[4]

Schritt 1

2. Termin beim Zivilstandsamt reservieren

Das Vorverfahren wird beim Zivilstandsamt eingeleitet, das für den Wohnsitz eines der beiden Verlobten zuständig ist.[1] Die Trauung selbst kann später an einem anderen Zivilstandsamt stattfinden — dazu mehr in Schritt 5.

Wie früh reservieren?

Beliebte Trauungstermine (Mai bis September, Freitag- und Samstagstermine) sind in den grossen Städten oft schon 6–12 Monate vorher vergeben. Wer sich auf ein bestimmtes Datum oder eine spezielle Aussentrauung festlegt, sollte möglichst früh reservieren.

Tipp: Die Reservation des Trautermins ist nicht dasselbe wie der Abschluss des Vorverfahrens. Auch wenn der Termin steht, müsst ihr die Dokumente rechtzeitig einreichen und persönlich erscheinen, sonst kann das Vorverfahren nicht abgeschlossen werden.
Schritt 2

3. Dokumente zusammenstellen

Welche Dokumente verlangt werden, hängt von der Situation der Verlobten ab. Eine wichtige Regel gilt aber für alle: Die Dokumente dürfen in der Regel nicht älter als sechs Monate sein.[1]

3a. Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz

3b. Schweizer Bürger mit Wohnsitz im Ausland

3c. Ausländische Verlobte (binational oder beide ausländisch)

Für ausländische Verlobte ist der Aufwand am grössten. Plant für die Beschaffung, Beglaubigung und Übersetzung der Dokumente 2 bis 6 Monate Vorlauf ein.[10]

Wichtig — Apostille vs. Legalisation: Hat das Herkunftsland das Haager Apostille-Übereinkommen ratifiziert, genügt eine Apostille der zuständigen Behörde des Heimatlandes. Andernfalls ist eine konsularische Legalisation durch die Schweizer Vertretung im Heimatland nötig. Das Zivilstandsamt kann zusätzlich verlangen, dass Dokumente durch die Schweizer Botschaft geprüft werden — dafür wird ein Kostenvorschuss erhoben.[10]

3d. Bei Voreheschliessungen

3e. Mit gemeinsamen Kindern

Schritt 3

4. Persönliches Erscheinen und Erklärung unterzeichnen

Beide Verlobte müssen gemeinsam und persönlich beim zuständigen Zivilstandsamt erscheinen.[1] Dort wird:

Wenn ein Verlobter im Ausland wohnt, kann die Erklärung bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland unterzeichnet werden. Sie wird dann auf diplomatischem Weg an das Schweizer Zivilstandsamt übermittelt.[1]

Was, wenn ein Verlobter krank ist? Ist ein Verlobter aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zu erscheinen, kann der Zivilstandsbeamte den Termin verschieben oder ausnahmsweise zu der erkrankten Person fahren. Im Notfall (Lebensgefahr) kann nach Art. 101 ZGB sogar die Trauung selbst sofort durchgeführt werden, wenn ein ärztliches Zeugnis vorliegt.[3]
Schritt 4

5. Wartezeit nach Art. 100 ZGB einhalten

Sobald das Zivilstandsamt das Vorverfahren abgeschlossen hat, gilt der wichtigste gesetzliche Termin-Korridor des ganzen Verfahrens:

Diese Fristen sind im Art. 100 ZGB festgehalten.[3][9]

Plant deshalb realistisch: Reicht ihr die Unterlagen drei Monate vor dem Wunschdatum ein, ist der Zeitpuffer eng. Sicherer ist es, das Vorverfahren 6–8 Wochen vor dem Wunschdatum abzuschliessen. So bleibt genügend Reserve, falls Dokumente nachgefordert werden.

Achtung Ausnahmen: Bei drohender Todesgefahr kann der Zivilstandsbeamte gemäss Art. 101 Abs. 3 ZGB die 10-Tage-Frist verkürzen oder die Trauung sofort vornehmen, sofern ein ärztliches Zeugnis vorliegt.[9]
Schritt 5

6. Die Trauung

Trauzeugen

Ablauf der Zeremonie

Sprache der Trauung

Die Trauung erfolgt grundsätzlich in der Amtssprache des Trauungskantons (Deutsch, Französisch oder Italienisch). Bei Verlobten, die diese Sprache nicht beherrschen, kann das Zivilstandsamt einen amtlich beeidigten Dolmetscher beiziehen — die Kosten dafür tragen die Verlobten.

Trauung am Wunschort (externe Trauungslokale)

Die Trauung muss nicht zwingend im Trausaal des Zivilstandsamts stattfinden. Fast alle Kantone bieten externe Trauungslokale an: historische Gebäude, Schlösser, Seeufer-Hotels oder besondere Orte (z. B. Schloss Jegenstorf BE, Schloss Meggenhorn LU, LAC Lugano). Voraussetzung ist, dass der Ort vom Kanton bewilligt ist; die Gebühr für eine externe Trauung liegt je nach Lokal zwischen CHF 160 und über CHF 650.[12][11]

7. Kosten der Ziviltrauung — Übersicht nach Kantonen

Die Kosten setzen sich aus drei Posten zusammen: Gebühr für das Vorverfahren, Gebühr für die Trauung selbst und allfällige Zuschläge (Samstag, Aussentrauung, Dokumente). Schweizweit liegt der Standardfall (Trauung im Trausaal, Werktag, Schweizer Bürger) bei CHF 300–400.[1][4]

Stadt / Kanton Standardpaket (Trausaal, Werktag) Aufpreis externe Trauung Aufpreis Samstag
Zürich ab CHF 255 (Stadthaus)[6] auf Anfrage je Lokal auf Anfrage
Bern (Region BE-Mittelland) im Bereich CHF 300–400[7] Aufpreis je Lokal (z. B. Schloss Jegenstorf) Aufpreis (genaue Höhe beim Amt erfragen)
Basel-Stadt Berechnung im Online-Buchungsvorgang[8] je Lokal Aufpreis
Luzern CHF 250–320 (Gütschwald: gratis)[13] + CHF 270 Portraitsaal Rathaus
+ CHF 160 Schloss Meggenhorn
nur Werktage
Genf CHF 150 Vorverfahren + CHF 125 Trauung + CHF 30 Heiratsurkunde[11] + CHF 650 für besondere Lokale Sa-Vormittag nur für Genfer Wohnsitz
Lausanne (VD) Vorverfahren CHF 250–500 + Trauung CHF 100–180 + CHF 40 Familienschein[14] je Lokal Aufpreis
Lugano / Tessin CHF 300–400[15] Aufpreis Aufpreis
Zusatzkosten bei ausländischen Verlobten: Müssen ausländische Dokumente durch die Schweizer Vertretung im Heimatland geprüft werden, verlangt das Zivilstandsamt einen Kostenvorschuss. In Genf liegt dieser je nach Herkunftsland und Person bei CHF 300–2'000.[11]

8. Namensführung nach der Ehe (Art. 160 ZGB)

Seit der Revision des Namensrechts am 1. Januar 2013 behält jeder Ehepartner standardmässig seinen eigenen Ledigennamen (Art. 160 Abs. 1 ZGB).[16] Es gibt drei Varianten:

Amtliche Doppelnamen (also einen offiziellen, mit Bindestrich verbundenen Namen für eine Person) gibt es seit 2013 nicht mehr. Bestehende Doppelnamen aus früherem Recht bleiben gültig.[16]

Bürgerrecht: Die Heirat ändert das Schweizer Bürgerrecht nicht automatisch. Ein ausländischer Ehepartner kann die erleichterte Einbürgerung nach drei Jahren Ehe und mindestens fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz beantragen.[1]

9. Häufige Stolpersteine

Dokumente sind älter als 6 Monate

Das Zivilstandsamt darf abgelaufene Dokumente in der Regel nicht akzeptieren. Wer Geburtsurkunden oder Ledigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland besorgen muss, sollte das frühestens 4 Monate vor dem geplanten Vorverfahren tun, nicht früher.[1]

Apostille fehlt oder ist falsch ausgestellt

Apostillen werden im Herkunftsland von einer ganz bestimmten Behörde ausgestellt (oft das Justizministerium, manchmal das Aussenministerium). Eine Apostille von der falschen Stelle wird vom Schweizer Zivilstandsamt zurückgewiesen. Klärt vorab bei der zuständigen Stelle im Heimatland oder bei der Schweizer Vertretung dort.[10]

Übersetzung nicht beglaubigt

Eine private oder maschinelle Übersetzung reicht nicht. Verlangt wird eine Übersetzung durch eine in der Schweiz zugelassene beeidigte Übersetzerin oder einen beeidigten Übersetzer, mit Stempel und Unterschrift.[10]

Ausländisches Scheidungsurteil nicht in der Schweiz anerkannt

Bevor ein zuvor im Ausland geschiedener Verlobter erneut heiraten kann, muss die Scheidung in der Schweiz anerkannt sein. Das Zivilstandsamt prüft das im Vorverfahren — bei komplexen Fällen kann dies mehrere Wochen zusätzlich dauern.

Termin im Trausaal verpasst die 3-Monats-Frist

Wer das Vorverfahren z. B. im Januar abschliesst, aber den Wunschtermin erst im Juni hat, läuft in die 3-Monats-Frist (Art. 100 ZGB). In diesem Fall muss das Vorverfahren wiederholt werden — neue Dokumente, neue Gebühren. Plant deshalb das Vorverfahren maximal 12 Wochen vor dem Trautermin.[3][9]

10. Komplette Checkliste: Ziviltrauung in der Schweiz

6–12 Monate vorher

Vorbereitung

3 Monate vorher

Dokumente einreichen & persönliches Erscheinen

10 Tage – 3 Monate

Wartezeit nach Art. 100 ZGB

1–2 Wochen vorher

Letzte Vorbereitungen

Trautag

Am Tag der Ziviltrauung

Nach der Trauung

Nachbearbeitung

Zusammenfassung in einem Satz: Das Schweizer Ehevorbereitungsverfahren ist gut strukturiert, aber dokumentenintensiv — wer es 4–6 Monate vor dem Wunschdatum startet (bei binationalen Paaren eher 6–9 Monate), umgeht die meisten Stolpersteine und kann die Ziviltrauung entspannt geniessen.

Quellen (Stand Mai 2026)

  1. ch.ch — Heiraten in der Schweiz (Bundesportal des Bundes, der Kantone und der Gemeinden)
  2. Bundesamt für Justiz — Merkblatt 150.1 «Eheschliessung in der Schweiz»
  3. Fedlex — Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 90 ff., Art. 100, Art. 160
  4. Familienrechtsinfo.ch — Eheschliessung in der Schweiz
  5. Familienrechtsinfo.ch — Ehevorbereitungsverfahren
  6. Stadt Zürich — Ehevorbereitung & benötigte Dokumente
  7. Kanton Bern — Heirat / Zivilstand
  8. Kanton Basel-Stadt — Wir möchten heiraten: Was ist zu tun?
  9. lexwiki.ch — Eheschliessung, Art. 100 ZGB (10 Tage / 3 Monate)
  10. Translayte — Heiraten in der Schweiz als Ausländer (Apostille, Übersetzung)
  11. Ville de Genève — Mariage civil à Genève (Gebühren)
  12. Kanton Bern — Externe Trauungslokale
  13. Stadt Luzern — Ehe / Regionales Zivilstandsamt (Gebühren & Trauungslokale)
  14. Kanton Waadt — Mariage (Tarife Procédure préparatoire & Célébration)
  15. Repubblica e Cantone Ticino — Costi di celebrazione del matrimonio
  16. Bundesamt für Justiz — FAQ Namensrecht (Art. 160 ZGB)

Hinweis: Die kantonalen Gebühren werden jährlich angepasst. Die aktuellen Tarife für euren Fall erhaltet ihr immer direkt vom zuständigen Zivilstandsamt. Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung.

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