Die wichtigste Regel zuerst: In der Schweiz ist die Ziviltrauung immer zuerst. Erst wenn ihr standesamtlich verheiratet seid, darf kirchlich getraut werden. Die kirchliche Trauung ist die Segnung dieser Ehe, kein eigener Rechtsakt. Für Mitglieder der Landeskirche ist sie in der Regel kostenlos, es fallen meist nur Entschädigungen für Organist und Sigrist an. Wie es genau abläuft, hängt von der Konfession ab, und hier trennen sich reformierte, katholische und ökumenische Trauung deutlich.
| Reformiert | Katholisch | Ökumenisch | |
|---|---|---|---|
| Ziviltrauung vorher nötig | Ja | Ja | Ja |
| Mitgliedschaft | Mindestens eine Person reformiert | Mindestens eine Person katholisch | Je eine Person pro Konfession |
| Trauzeugen | Nicht zwingend | Zwei erforderlich | Zwei erforderlich |
| Ort | Kirche, teils auch auswärts möglich | Geweihter Raum, Kirche oder Kapelle | Meist eine der beiden Kirchen |
| Vorbereitung | Gespräch mit der Pfarrperson | Ehevorbereitung, Ehewille protokolliert | Beide Seiten, plus Formdispens |
| Kosten für Mitglieder | In der Regel keine Gebühr für Kirche und Pfarrperson, Organist und Sigrist ca. CHF 300 – 500 | ||
Die reformierte Trauung ist die formal offenste der drei Formen. Mindestens eine der beiden Personen muss Mitglied der evangelisch-reformierten Kirche sein. Der Gottesdienst besteht im Kern aus drei Teilen: einer seelsorgerlichen Ansprache an das Paar, dem Eheversprechen und der Segnung.
Trauzeugen sind nach reformierter Ordnung nicht zwingend erforderlich. Die meisten Paare haben trotzdem welche, weil es zum Fest gehört, aber es ist keine Bedingung für die Trauung.
Beim Ort sind die Landeskirchen unterschiedlich streng. Manche Kirchgemeinden ermöglichen eine Trauung ausserhalb des Kirchenraums, etwa im Freien oder an einem für das Paar bedeutsamen Ort. Das ist eine Frage an die konkrete Kirchgemeinde, keine allgemeine Regel.
Die katholische Trauung ist ein Sakrament und entsprechend formaler geregelt. Mindestens eine Person muss der römisch-katholischen Kirche angehören. Zwei Trauzeugen sind erforderlich, und sie unterschreiben das Eheprotokoll.
Der Ort ist gebunden: Katholische Trauungen finden in geweihten Räumen statt, also in einer Kirche oder Kapelle. Eine Trauung im Garten oder auf einer Alp ist in dieser Form nicht möglich.
Vor der Trauung führt das Pfarramt ein Ehevorbereitungsgespräch und nimmt ein Protokoll auf, in dem der Ehewille festgehalten wird. Plant dafür einen eigenen Termin einige Monate im Voraus ein.
Ihr könnt zwischen zwei Formen wählen. Der Wortgottesdienst dauert rund 45 Minuten und ist die gängigere Wahl, wenn viele Gäste nicht katholisch sind. Die Trauung im Rahmen einer Eucharistiefeier dauert etwa 60 bis 75 Minuten und ist die vollständigere Form. Bei konfessionsverbindenden Paaren wird meist der Wortgottesdienst gewählt, weil beim Abendmahl sonst ein Teil der Anwesenden ausgeschlossen bliebe.
Wenn eine Person reformiert und die andere katholisch ist, könnt ihr ökumenisch heiraten. Dabei wirken eine reformierte Pfarrperson und ein katholischer Priester oder Diakon gemeinsam mit.
Wichtig ist der Ort, denn er entscheidet über den Papierweg. Findet die Trauung in der reformierten Kirche statt, braucht die katholische Seite einen Formdispens, damit die Ehe auch katholisch anerkannt wird. Diesen stellt das katholische Pfarramt aus. Bei einer ökumenischen Trauung müssen zwei Trauzeugen das Eheprotokoll der katholischen Kirche unterschreiben.
Das ist häufiger als man denkt und in beiden Landeskirchen grundsätzlich möglich, solange eine Person Mitglied ist. Die reformierte Kirche handhabt das in der Regel unkompliziert. Auf katholischer Seite braucht es bei einer nicht getauften Person eine Dispens von der Formpflicht, die das Pfarramt einholt.
Wenn beide Personen aus der Kirche ausgetreten sind, ist eine kirchliche Trauung in der Landeskirche normalerweise nicht möglich. In diesem Fall bleiben zwei Wege: der Wiedereintritt einer Person, oder eine freie Trauung mit einer Traurednerin, die inhaltlich frei gestaltbar ist und in der Schweiz mit CHF 1'500 bis 2'500 zu Buche schlägt.
Für Mitglieder der Kirchgemeinde ist die Trauung selbst in der Regel kostenlos. Weder für die Nutzung der Kirche noch für die Pfarrperson wird eine Gebühr erhoben, das ist über die Kirchensteuer abgedeckt. Was anfällt, sind Entschädigungen für die Mitwirkenden.
| Position | Übliche Höhe | Bemerkung |
|---|---|---|
| Organist | CHF 150 – 300 | Je nach Umfang und Proben |
| Sigrist | CHF 100 – 200 | Öffnen, Vorbereiten, Aufräumen |
| Solistin oder Chor | CHF 200 – 800 | Optional, stark abhängig von der Besetzung |
| Blumenschmuck Kirche | CHF 200 – 600 | Teil des Floristik-Budgets |
| Auswärtige ohne Kirchgemeinde-Zugehörigkeit | CHF 300 – 800 | Manche Gemeinden verrechnen die Raumnutzung |
Realistisch landet ihr bei CHF 300 bis 500, wenn ihr Mitglieder seid, und bei CHF 800 bis 1'500, wenn Chor, aufwendiger Blumenschmuck und eine auswärtige Kirche dazukommen. Verglichen mit einer freien Trauung ist die kirchliche Variante deutlich günstiger.
Die Reihenfolge variiert zwischen den Konfessionen und Gemeinden, der Aufbau ist aber vergleichbar:
Rechnet für einen Wortgottesdienst mit 45 Minuten, für eine Eucharistiefeier mit 60 bis 75 Minuten. Dazu kommen etwa 20 bis 30 Minuten für Gratulation und Fotos vor der Kirche, bevor es weitergeht. Wer diesen Puffer im Tagesablauf vergisst, gerät beim Apéro in Verzug.
| Wann | Was |
|---|---|
| 12 Monate vorher | Kirchgemeinde kontaktieren, Termin und Pfarrperson reservieren |
| 9 bis 12 Monate vorher | Ziviltrauungstermin festlegen, er muss vor der kirchlichen liegen |
| 6 Monate vorher | Bei ökumenischer Trauung: Formdispens beantragen |
| 3 bis 4 Monate vorher | Traugespräch mit der Pfarrperson |
| 2 bis 3 Monate vorher | Musik, Lesungen und Fürbitten festlegen, Organist absprechen |
| Nach der Ziviltrauung | Bestätigung der Ziviltrauung ans Pfarramt weiterleiten |
Beliebte Samstagstermine im Sommer sind in gefragten Kirchen früh vergeben. Wenn euch eine bestimmte Kirche wichtig ist, klärt den Termin, bevor ihr die Location für das Fest bucht, nicht danach.
Nein. In der Schweiz muss die Ziviltrauung immer vor der kirchlichen Trauung stattfinden. Die kirchliche Trauung ist die Segnung einer bereits geschlossenen Ehe und hat keine eigene rechtliche Wirkung. Das Pfarramt verlangt in der Regel die Bestätigung der Ziviltrauung.
Für Mitglieder der Kirchgemeinde ist die Trauung meist kostenlos, weder für die Kirche noch für die Pfarrperson wird eine Gebühr erhoben. Es fallen Entschädigungen an: Organist CHF 150 bis 300, Sigrist CHF 100 bis 200. Mit Chor oder Solistin und Blumenschmuck landet man bei CHF 800 bis 1500. Auswärtige zahlen teils CHF 300 bis 800 für die Raumnutzung.
Das hängt von der Konfession ab. Nach reformierter Ordnung sind Trauzeugen nicht zwingend erforderlich. Bei einer katholischen und bei einer ökumenischen Trauung braucht es zwei Trauzeugen, die das Eheprotokoll unterschreiben. Bei der Ziviltrauung sind Trauzeugen in der Schweiz seit 2023 nicht mehr obligatorisch.
Ja, in beiden Landeskirchen ist das grundsätzlich möglich, solange mindestens eine Person Mitglied ist. Die reformierte Kirche handhabt das meist unkompliziert. Auf katholischer Seite braucht es bei einer nicht getauften Person eine Dispens, die das Pfarramt einholt. Sind beide ausgetreten, bleibt der Wiedereintritt oder eine freie Trauung.
Eine gemeinsame Trauung von reformierter Pfarrperson und katholischem Priester oder Diakon, wenn eine Person reformiert und die andere katholisch ist. Findet sie in der reformierten Kirche statt, braucht die katholische Seite einen Formdispens vom katholischen Pfarramt, damit die Ehe auch dort anerkannt wird. Zwei Trauzeugen sind erforderlich.
Ein Wortgottesdienst dauert rund 45 Minuten, eine Trauung im Rahmen einer Eucharistiefeier 60 bis 75 Minuten. Rechnet zusätzlich 20 bis 30 Minuten für Gratulation und Fotos vor der Kirche ein. Dieser Puffer wird im Tagesablauf regelmässig vergessen und führt dann zu Verzug beim Apéro.
Etwa zwölf Monate vorher, bei gefragten Kirchen und Samstagsterminen im Sommer eher früher. Klärt den Kirchentermin, bevor ihr die Festlocation bucht. Bei einer ökumenischen Trauung solltet ihr den Formdispens rund sechs Monate vorher beantragen, das Traugespräch findet meist drei bis vier Monate vor der Trauung statt.
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